II. Wie funk­tio­niert die Ka­pi­tal­auf­brin­gung in der AG?

5. Wel­che Be­son­der­hei­ten gel­ten für die Finan­zie­rung durch Fremd­ka­pi­tal?

Ohne Geld kann eine AG ih­ren Ge­schäf­ten nicht nach­ge­hen und keine Ge­winne er­wirt­schaf­ten. Ne­ben der Schaf­fung von Ei­gen­ka­pi­tal im Wege der Ka­pi­tal­auf­brin­gung, kann sie sich auch durch Fremd­ka­pi­tal fi­nanzie­ren, ins­be­son­dere durch Wa­ren- oder Geld­kre­di­te.

Eine be­son­dere Form des Fremd­ka­pi­tals sind Schuld­ver­schrei­bun­gen, § 793 BGB. Auch Ak­tio­närsdar­le­hen sind grund­sätz­lich Fremd­ka­pi­tal. Al­ler­dings gilt in der In­sol­venz die Be­son­der­heit, dass mit mind. 10% be­tei­ligte Ak­tio­näre nur dann eine Quote er­hal­ten, wenn alle an­de­ren Gläu­bi­ger voll be­frie­digt wur­den, § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO i.V.m. § 39 Abs. 5 InsO. Auch zu be­den­ken ist hier die Mög­lich­keit der An­fech­tung der Rück­ge­währ des Ge­sell­schaf­ter­dar­le­hens gem. § 135 Abs. 1 InsO.

Zwi­schen Ei­gen- und Fremd­ka­pi­tal gibt es aber auch Misch­for­men, die zum Teil in § 221 AktG ge­re­gelt sind:

  • Wan­del­schuld­ver­schrei­bun­gen (con­ver­ti­ble bonds) sind nach § 221 Abs. 1 S. 1 Var. 1 AktG Schuld­ver­schrei­bun­gen, die dem Gläu­bi­ger ein Um­tausch- oder Be­zugs­recht auf Ak­tien ein­räu­men.

    • Wan­del­an­lei­hen räu­men ein Um­tauschrecht ein. Der Gläu­bi­ger lässt sich seine Leis­tung (etwa Kre­dit­rück­zah­lung) in Ak­tien aus­zah­len, tauscht also gleich­sam sei­nen Zah­lungs­an­spruch ge­gen Ak­tien. Seine Gläu­bi­ger­stel­lung geht bei Aus­übung ver­lo­ren.

    • Op­ti­ons­an­lei­hen hin­ge­gen räu­men ein Be­zugs­recht ein. Der Gläu­bi­ger er­hält ne­ben der ver­spro­che­nen Leis­tung (etwa Kre­dit­rück­zah­lung) die Op­tion Ak­tien zu er­wer­ben. Seine Gläu­bi­ger­stel­lung bleibt von der Aus­übung un­be­rührt.

So­wohl Wan­del- als auch Op­ti­ons­an­lei­hen kön­nen als In­ha­ber­pa­piere oder als Or­der­pa­piere aus­ge­stal­tet wer­den (diese Be­griffe ha­ben Sie be­reits im Zu­sam­men­hang mit In­ha­ber- und Na­mens­ak­tien ken­nen­ge­lernt).

  • Ge­winn­schuld­ver­schrei­bun­gen sind An­lei­hen, die ne­ben dem Rück­zah­lungs­an­spruch wei­tere Rechte ge­wäh­ren, die mit Ge­winnan­tei­len von Ak­tio­nären in Ver­bin­dung ge­bracht wer­den, § 221 Abs. 1 S. 1 Var. 2 Ak­tG. Haupt­säch­lich wird ver­ein­bart, dass sich die Höhe der Ver­zin­sung des Nenn­be­trags an der Höhe der Di­vi­dende der aus­ge­ben­den AG ori­en­tiert.

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