C. Welche Organe hat eine AG?
I. Was ist die Hauptversammlung?
Das Wort Hauptversammlung ist doppeldeutig: Hauptversammlung bezeichnet einerseits einen Vorgang ("die Aktionäre versammeln sich"). Andererseits wird damit ein mit Rechten ausgestattetes Organ bezeichnet, das handelt ("die Hauptversammlung stimmt ab").
Die Funktionen der Hauptversammlung sind: Information, Kommunikation und Entscheidung.
Alle Aktionäre dürfen an der Hauptversammlung teilnehmen, grundsätzlich kann jeder durch Abgabe seiner Stimme an Beschlüssen mitwirken (Ausnahme: stimmrechtslose Vorzugsaktien und Stimmverbote aufgrund besonderer Bestimmungen).
Die Frage nach den Befugnissen der Hauptversammlung ist eine solche nach den Befugnissen der Aktionäre. Wie bereits erwähnt, soll die AG grds. Rechtsform für Publikumsgesellschaften sein, d.h. es gibt viele gering beteiligte Anteilseigner. Von diesen kann nicht erwartet werden, sich mit mehr als grundsätzlichen Entscheidungen auseinanderzusetzen. Zudem ist es zu aufwändig, ständig einen großen Personenkreis zu befragen. Wegen dieser Sachlage besteht in der Aktiengesellschaft eine Art repräsentative Demokratie: Die Anteilseigner wählen einen Aufsichtsrat (AR), der ihre Interessen laufend vertritt. Im Übrigen sind die Aktionäre in ihren Befugnissen beschränkt:
- zeitliche Beschränkung: Die Aktionäre üben ihre Rechte grundsätzlich während der Hauptversammlung aus, § 118 Abs. 1 S. 1 AktG, die i.d.R. einmal jährlich stattfindet.
- sachliche Beschränkung: auch in der Hauptversammlung dürfen die Anteilseigner nicht über alles entscheiden: In das operative Geschäft greifen sie nicht ein, sie treffen nur Grundsatzentscheidungen, § 119 Abs. 1 AktG (AR-Wahl, Prüferbestellung, Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen).
- Hier zwei Lehrvideos zur Hauptversammlung (Prof. Dr. Ulrich Noack): HV 1 und HV 2.