1. Wie kann das Grundkapital erhöht werden?
d. Was ist eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln?
Die Kapitalerhöhung aus den Gesellschaftsmitteln betrifft die Umwandlung von Gesellschaftsvermögen in Grundkapital. Es ist jedoch keine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, weil kein neues Eigenkapital zugeführt wird.
Eine nominelle Kapitalerhöhung ist möglich, wenn in der Bilanz der AG Kapital- und Gewinnrücklagen vorhanden sind, die durch bestehendes Vermögen gedeckt sind.
Die neuen Anteile stehen den bisherigen Gesellschaftern zu (§ 207 Abs. 2 S. 1 AktG); bei Stückaktien ist die Ausgabe neuer Aktien nicht erforderlich (§ 207 Abs. 2 S. 2 AktG). Der häufig anzutreffende Begriff "Gratisaktien" ist irreführend, da die Aktionäre nicht kostenlos zusätzliche Anteile erhalten, sondern nur ihren bisherigen Anteil am Kapital fortführen.
Das Verfahren ergibt sich aus den §§ 207 ff. AktG.