2. Was bedeutet der Begriff Aktie?
c. Was bedeutet es, dass die Aktie ein Wertpapier ist?
Der Ausdruck "Aktie" bezeichnet im Gesetz und in der Umgangssprache schließlich auch das Wertpapier. Ein Wertpapier ist ein physisches Dokument. Dies ist deutlich von der Aktie als Beteiligung oder Mitgliedschaft zu unterscheiden. Der Wechsel der Gesellschafter wird durch Übertragung des Wertpapiers ermöglicht, während bei einer GmbH stets ein Notar eingeschaltet werden muss (§ 15 Abs. 3, Abs. 4 GmbHG).
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Das Wertpapier kann als Inhaberaktie oder als Namensaktie ausgestaltet sein, § 10 Abs. 1 AktG:
- Bei der Inhaberaktie genügt zum Nachweis der Berechtigung gegenüber der Gesellschaft die Vorlage "der Aktie" als Wertpapier.
Es gilt der Grundsatz: "Das Recht aus dem Papier (Mitgliedschaft an der AG) folgt dem Recht am Papier (Eigentum an der Aktienurkunde)"
- Bei der Namensaktie ist zum Nachweis der Berechtigung gegenüber der AG die Eintragung in das vom Vorstand geführte Aktienregister, § 67 Abs. 2 S. 1 AktG erforderlich. Bedeutung hat das Wertpapier hier nur für die Übertragung, nicht für den Nachweis. Namensaktien sind keine Namenspapiere (Rektapapiere) i.S.d. Wertpapierrechts, sondern sog. Orderpapiere, da sie durch Indossament übertragen werden können (§ 68 Abs. 1 AktG). Daher findet § 952 BGB keine Anwendung.
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