IV. Wie än­dert sich das Grund­ka­pi­tal der AG?

1. Wie kann das Grund­ka­pi­tal er­höht wer­den?

Zu un­ter­schei­den sind die ef­fek­tive Ka­pi­tal­er­hö­hung (ge­gen Ein­lagen) und die no­mi­nelle Ka­pi­tal­er­hö­hung (aus Ge­sell­schafts­mit­teln).

  • Die ef­fek­tive Ka­pi­tal­er­hö­hung§ 182 ff. AktG) dient der Zu­fuhr neuer Mit­tel in das Ge­sell­schafts­ver­mö­gen. Die Ge­sell­schaft gibt neue Ak­tien ge­gen Bar- bzw. Sachein­lagen aus und er­höht so das Grund­ka­pi­tal.

  • Die no­mi­nelle Ka­pi­tal­er­hö­hung§ 207 ff. AktG) ist keine Maß­nahme der Ka­pi­tal­be­schaf­fung; der Ge­sell­schaft flie­ßen keine neuen Mit­tel zu. Sie dient da­zu, das sat­zungs­mä­ßige Grund­ka­pi­tal ei­nem we­sent­lich grö­ße­ren Ge­sell­schafts­ver­mö­gen an­zu­glei­chen. Bis­her freies Ge­sell­schafts­ver­mö­gen wird da­durch recht­lich ge­bun­den. Hier­durch wird u.a. die Kre­dit­wür­dig­keit der AG ge­stärkt. Die so ge­schaf­fe­nen Ak­tien ste­hen den Al­tak­tio­nären im Ver­hält­nis ih­rer bis­he­ri­gen Be­tei­li­gung zu (sog. Gra­tis­ak­ti­en, § 212 AktG).

Die X-AG hat ein Grund­ka­pi­tal i.H.v. 100.000 € und ein Ver­mö­gen von 600.000 €. Der ver­tei­lungs­fä­hige Rein­ge­winn be­trägt 24.000 €. Bei vol­ler Ver­tei­lung des Ge­winns er­gäbe sich einen Di­vi­dende von 24% (= 24.000 € / 100.000 €) des Nenn­be­trags. Wird das Grund­ka­pi­tal auf 200.000 € er­höht, be­trägt die Di­vi­dende 12% (= 24.000 €/ 200.000 € ).

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