IV. Wie ändert sich das Grundkapital der AG?
1. Wie kann das Grundkapital erhöht werden?
Zu unterscheiden sind die effektive Kapitalerhöhung (gegen Einlagen) und die nominelle Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln).
Die effektive Kapitalerhöhung (§§ 182 ff. AktG) dient der Zufuhr neuer Mittel in das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft gibt neue Aktien gegen Bar- bzw. Sacheinlagen aus und erhöht so das Grundkapital.
Die nominelle Kapitalerhöhung (§§ 207 ff. AktG) ist keine Maßnahme der Kapitalbeschaffung; der Gesellschaft fließen keine neuen Mittel zu. Sie dient dazu, das satzungsmäßige Grundkapital einem wesentlich größeren Gesellschaftsvermögen anzugleichen. Bisher freies Gesellschaftsvermögen wird dadurch rechtlich gebunden. Hierdurch wird u.a. die Kreditwürdigkeit der AG gestärkt. Die so geschaffenen Aktien stehen den Altaktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu (sog. Gratisaktien, § 212 AktG).
Die X-AG hat ein Grundkapital i.H.v. 100.000 € und ein Vermögen von 600.000 €. Der verteilungsfähige Reingewinn beträgt 24.000 €. Bei voller Verteilung des Gewinns ergäbe sich einen Dividende von 24% (= 24.000 € / 100.000 €) des Nennbetrags. Wird das Grundkapital auf 200.000 € erhöht, beträgt die Dividende 12% (= 24.000 €/ 200.000 € ).