C. Welche Organe hat eine AG?
III. Was macht der Aufsichtsrat der AG?
Der Aufsichtsrat ist geregelt in den §§ 95-116 AktG.
Anders als in der GmbH ist der Aufsichtsrat hier ein notwendiges Organ. Er steht auf eine gewisse Weise vermittelnd und kontrollierend zwischen Hauptversammlung und Vorstand ("Organdreieck").
Hauptaufgaben des Aufsichtsrates sind die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder (§ 84 Abs. 1 S.1 und Abs. 3 S. 1 AktG) sowie die Überwachung (§ 111 Abs. 1 AktG) und ggf. Beratung des Vorstands .
Insbesondere bei großen, börsennotierten Unternehmen sind die Aufgaben sehr umfangreich. Um dem gerecht zu werden, wurden die Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen des Aufsichtsrates stetig erweitert und konkretisiert (Professionalisierung).
Auf den folgenden Seiten werden zunächst Zusammensetzung und Wahlverfahren, anschließend die Rechte und Pflichten erläutert.