I. Welche Bedeutung haben Grundkapital und Aktie?
2. Was bedeutet der Begriff Aktie?
Das Aktiengesetz und die Umgangssprache verwenden den Begriff Aktie in drei verschiedenen Bedeutungen:
- Die Aktie beschreibt nach § 1 Abs. 2 AktG einen Anteil am Grundkapital im Sinne einer quotalen Beteiligung (zu den unterschiedlichen Darstellungsmöglichkeiten/ ihren Gründen gleich).
Mögliche Verwendung dieser Bedeutung: "A hält Aktien im Nennwert von insgesamt 500 €. "
- Die Aktie selbst gewährt dem Aktionär bestimmte Rechte. Der Ausdruck bezeichnet insoweit das, was die Mitgliedschaft ausmacht. In diesem Sinne erklärt etwa § 12 Abs. 1 S. 1 AktG, dass jede Aktie das Stimmrecht gewährt - d.h. jedes Mitglied darf an Abstimmungen teilnehmen (s. jedoch auch § 12 Abs. 1 S. 2 AktG).
Mögliche Verwendung dieser Bedeutung: "100 Aktien gewähren 100 Stimmen auf der Hauptversammlung."
- Als Aktie wird auch das physisch greifbare Objekt, das Wertpapier, beschrieben. Dieses "verbrieft" die Mitgliedschaft des Aktionärs, kann also zum Beweis vorgewiesen werden und dient der Erleichterung der Übertragung. Das meint etwa § 68 Abs. 1 S. 1 AktG, wenn für die Übertragung von Namensaktien auf ein Indossament verwiesen wird.
Mögliche Verwendung dieser Bedeutung: "In meinem Safe liegen 100 Aktien der Donau-Dampfschifffahrts-AG."
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