10. Kapitel: Was muss man zur Aktiengesellschaft (AG) wissen?
B. Wie entsteht eine AG? - Theorie und Praxis
Praktisch ist die Neugründung von Aktiengesellschaften nach dem folgend dargestellten Verfahren die Ausnahme. In der Regel entsteht eine AG durch Umwandlung, insbes. Formwechsel eines Rechtsträgers (z.B. einer GmbH) in eine AG. Allerdings verweisen die Regelungen des Umwandlungsrechts wiederum auf die Gründungsvorschriften (§ 36 Abs. 2 UmwG für die Verschmelzung zur Neugründung, § 135 Abs. 2 UmwG für die Spaltung zur Neugründung, § 197 UmwG für den Formwechsel). Insoweit müssen Sie die Regelungen des Aktiengesetzes auch für diese Fälle beherrschen.
Der Gründungsvorgang läuft wie bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mehrstufig ab, es entstehen Vorgründungs- und Vorgesellschaften (Vor-AGs) als Vorstadien. Aufgrund der größeren Komplexität des Verfahrens dauert der Gründungsvorgang jedoch in der Regel länger als bei der GmbH. Zudem sind eine Vielzahl strenger Formalien zu beachten.
Hier ein Lehrvideo zur AG-Gründung (Vorlesung Prof. Dr. Noack im SS 22)