E. Was muss ich zur Finanz­ver­fas­sung der AG wis­sen?

IV. Wie än­dert sich das Grund­ka­pi­tal der AG?

Ge­le­gent­lich kann ein Be­dürf­nis be­ste­hen, das Grund­ka­pi­tal der AG zu än­dern. Wie bei der GmbH wird un­ter­schie­den zwi­schen ef­fek­ti­ver und no­mi­nel­ler Ka­pi­tal­er­hö­hung (KE) ei­ner­seits so­wie ef­fek­ti­ver und no­mi­nel­ler Ka­pi­tal­her­ab­set­zung (KH) an­de­rer­seits.

Ef­fek­tiv be­deu­tet in die­sem Zu­sam­men­hang, dass die AG mehr Ver­mö­gens­werte er­hält (KE) bzw. Ver­mö­gen ab­fließt (KH). No­mi­nal be­deu­tet, dass sie zwar so viel Ver­mö­gen hat wie vor­her, da­von aber bei KE mehr (o­der bei KH we­ni­ger) dem Grund­ka­pi­tal zu­zu­ord­nen ist als vor­her (wei­te­res dazu gleich). Die Zu­ord­nung zum Grund­ka­pi­tal hat etwa zur Fol­ge, dass die Ka­pi­taler­hal­tungsvor­schrif­ten an­zu­wen­den sind.

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