E. Was muss ich zur Finanzverfassung der AG wissen?
IV. Wie ändert sich das Grundkapital der AG?
Gelegentlich kann ein Bedürfnis bestehen, das Grundkapital der AG zu ändern. Wie bei der GmbH wird unterschieden zwischen effektiver und nomineller Kapitalerhöhung (KE) einerseits sowie effektiver und nomineller Kapitalherabsetzung (KH) andererseits.
Effektiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die AG mehr Vermögenswerte erhält (KE) bzw. Vermögen abfließt (KH). Nominal bedeutet, dass sie zwar so viel Vermögen hat wie vorher, davon aber bei KE mehr (oder bei KH weniger) dem Grundkapital zuzuordnen ist als vorher (weiteres dazu gleich). Die Zuordnung zum Grundkapital hat etwa zur Folge, dass die Kapitalerhaltungsvorschriften anzuwenden sind.
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