III. Wie ist die EWIV organisiert?
1. Wer übernimmt die Geschäftsführung in der EWIV?
Die Geschäftsführung und die Mitgliederversammlung sind zwingend vorgeschriebene Organe der EWIV (Art. 16 Abs. 1 EWIV-VO). Weitere Organe können im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.
Bzgl. der Geschäftsführung sind drei Fragen zu unterscheiden:
Bestellung und Anstellung
Aufgaben
Haftung
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