III. Wie ist die EWIV or­ga­ni­siert?

1. Wer über­nimmt die Ge­schäfts­füh­rung in der EWIV?

Die Ge­schäfts­füh­rung und die Mit­glie­der­ver­samm­lung sind zwin­gend vor­ge­schrie­bene Or­gane der EWIV (Art. 16 Abs. 1 EWIV-VO). Wei­tere Or­gane kön­nen im Ge­sell­schafts­ver­trag vor­ge­se­hen wer­den.

Bzgl. der Ge­schäfts­füh­rung sind drei Fra­gen zu un­ter­schei­den:

  • Be­stel­lung und An­stel­lung

  • Auf­ga­ben

  • Haf­tung

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