B. 2. Abschnitt: Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
I. Was ist die EWIV?
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist die erste originär europäische Rechtsform. Es handelt sich um eine supranationale Gesellschaftsform für grenzüberüberschreitenden Kooperationen von Unternehmen und Freiberuflern innerhalb der EG (EU). Sie beruht auf einer Verordnung des Rates (Verordnung Nr. 2137/1985, Abl. EG Nr. L 199 S.1), die unmittelbar in Deutschland geltendes Recht darstellt. Ergänzend wurde auf der Basis von Art. 2 EWIVVO ein EWIV-Ausführungsgesetz vom Bundestag beschlossen, welches weitgehend auf OHG-Recht verweist (§ 1 EWIV-AusfG). Im Einzelnen gilt also folgende Abstufung:
- EWIV-VO
- EWIV-AusfG
- OHG-Recht
Durch das EWIV-AusfG wurde die EWIV als "OHG mit Fremdgeschäftsführungsbefugnis" ausgestaltet. Sie ist - wie die OHG - teilrechtsfähig, aber keine juristische Person, sondern wie die OHG Gesamthandsgesellschaft. Die Mitglieder haften unbeschränkt (Art. 24 Abs. 1 EWIV-VO), jedoch nur subsidiär nach der Gesellschaft (Art. 24 Abs. 2 EWIV-VO). Es besteht eine Nachschusspflicht (Art. 21 Abs. 2 EWIV-VO).