F. Welche Stellung haben die Gesellschafter einer GbR?
III. Welche Rechte haben die Gesellschafter?
Die Gesellschafter haben verschiedene Ansprüche gegenüber der Gesellschaft (sog. Sozialverpflichtungen):
Die Gesellschafter haben Mitverwaltungs- und Mitgestaltungsrechte, die aus der Geschäftsführung resultieren. Sie umfassen insbesondere Stimm- und Widerspruchsrechte (§ 711 BGB).
Weiterhin haben sie Vermögensrechte, zu denen vor allem der Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung gehört (§ 721 BGB, § 734 BGB). Daneben können Gesellschafter, die Aufwendungen für die Gesellschaft gemacht haben, Aufwendungsersatz verlangen, § 713 BGB i.V.m. § 670 BGB. Es kommt auch ein darüber hinausgehendes Entnahmerecht in Betracht.
Außerdem haben die Gesellschafter Kontrollrechte (Auskunfts- und Einsichtsrecht, § 716 BGB, § 713 BGB i.V.m. § 666 BGB), die besonders für nicht geschäftsführende Gesellschafter von Bedeutung sind.
Schließlich haben die Gesellschafter einen Anspruch auf Gleichbehandlung.
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Die Rechte können nicht getrennt von der Mitgliedschaft übertragen werden (Abspaltungsverbot, § 717 S. 1 BGB). Einzelne Vermögensansprüche können jedoch an Dritte abgetreten werden ( § 717 S. 2 BGB).