3. Kapitel: Was ist eine BGB-Gesellschaft?
C. Wie ist die BGB-Gesellschaft organisiert?
Als reines Rechtsgebilde ist die Gesellschaft selbst nicht handlungsfähig. Sie muss sich daher ihrer Gesellschafter bedienen, um mit Außenwirkung tätig zu werden.
Dabei ist zwischen "Geschäftsführung" und "Vertretung" zu unterscheiden:
- "Geschäftsführung" ist jede auf die Verfolgung der Zwecke der Gesellschaft gerichtete Tätigkeit der Gesellschafter. Diese Handlungen können sowohl rechtsgeschäftlicher als auch tatsächlicher Natur sein. Die Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis der Geschäftsführer zueinander bzgl. ihres rechtlichen "Dürfens" und "Müssens".
Gesellschafter G macht die Buchführung der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr.
- "Vertretung" ist die nach außen gerichtete, rechtsgeschäftliche Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie wirkt nur für und gegen die Gesellschaft, soweit der Handelnde Vertretungsmacht (§§ 164 ff. BGB) besaß. Sie betrifft also das rechtliche "Können" im Verhältnis zu einem Dritten.
Gesellschafter B kauft im Namen der Gesellschaft X beim Partyservice P 200 Gedecke für das anstehende Firmenjubiläum.
Da viele Handlungen sowohl Geschäftsführung als auch Vertretung sind, müssen Sie auf eine saubere Trennung der Vertretung nach außen und der Geschäftsführung im Innenverhältnis achten, da die Maßstäbe zur Beurteilung der Wirksamkeit des Geschäftes nicht immer deckungsgleich sind.