G. Wodurch endet eine GbR?
II. Wie wird eine GbR liquidiert (abgewickelt)?
Nachdem die Gesellschaft aufgelöst wurde und sich in eine Abwicklungsgesellschaft gewandelt hat, erfolgt die Liquidation der Gesellschaft. Dies ist der letzte Schritt, bevor die Gesellschaft letztendlich voll beendet wird. Ziel der Liquidation ist die Erfüllung aller bestehenden Verbindlichkeiten der GbR und die Verteilung evtl. verbleibender Gewinn- oder Verlustbeträge auf die Gesellschafter.
Grds. richtet sich die Abwicklung nach den § 730 BGB - § 735 BGB, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung vorsieht.
Im Fall der Insolvenz erfolgt die Liquidation nicht nach den Regeln des BGB, sondern nach den Verfahren der InsO (§ 730 Abs. 1 a.E. BGB).
Im Rahmen der Abwicklung gelten grds. nicht mehr die vertraglich vereinbarte Sonderregelungen der Geschäftsführungsbefugnis fort. Geschäftsführung und Vertretung stehen nun allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu (§ 730 Abs. 2 S.2 BGB), wenn der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung vorsieht. Die Gesellschafter sind daher die "geborenen" Liquidatoren der Gesellschaft.
Die Liquidation der Gesellschaft kann jederzeit durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafter beendet werden. Dieser Beschluss stellt eine Rückänderung des Gesellschaftszweckes von der Abwicklung zu dem jeweiligen vertraglich vereinbarten Beschluss dar. Ein derartiger Beschluss kann auch konkludent durch das Absehen von weiteren Liquidationsmaßnahmen und der unveränderten Fortführung des Geschäftsbetriebs gefasst werden.