3. Kapitel: Was ist eine BGB-Gesellschaft?
G. Wodurch endet eine GbR?
Die Beendigung einer GbR vollzieht sich in zwei Stufen:
Zunächst wird die Gesellschaft bei Eintritt eines Auflösungsgrundes "aufgelöst". Hierdurch ändert sich der Zweck von der "werbenden" Gesellschaft zur "Abwicklungsgesellschaft", § 730 Abs. 1 BGB. Ziel ist nunmehr die Abwicklung und Verwertung des Gesellschaftsvermögens, § 730 Abs. 2 BGB. Die Gesellschaft selbst bleibt hingegen zunächst bestehen. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter richten sich nunmehr nach dem veränderten Gesellschaftszweck.
An die Auflösung schließt sich die eigentliche Abwicklungsphase, die Liquidation, an. Die Liquidation wird von allen Gesellschaftern gemeinschaftlich durchgeführt ( § 730 Abs. 2 S. 2 BGB, § 146 Abs. 1 HGB).
Mit vollständiger Verteilung des Gesellschaftsvermögens ist die Gesellschaft beendigt.
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Die Regelungen über die Auseinandersetzung sind dispositiv, § 731 S. 1 BGB.