II. Wie können die Gesellschafter der GbR wechseln?
1. Wie kann ein neuer Gesellschafter beitreten?
Neue Gesellschafter können der Gesellschaft jederzeit beitreten. Erforderlich ist dazu jedoch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags (Aufnahmevertrag). Diese Änderung kann grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Gesellschafter erfolgen. Der Vertrag kann aber abweichend bestimmen, dass ein Beitritt durch Mehrheitsbeschluss möglich ist oder auch nur ein Gesellschafter dafür zuständig sein soll. Eine Klausel, die allgemein die Mehrheit für Vertragsänderungen verlangt, reicht nur bei Gesellschaften, bei denen der Beitritt von der Grundkonzeption sehr nahe liegt.
A,B und C sind Gesellschafter der X-GbR. Im Gesellschaftsvertrag haben sie vereinbart, dass ein "Mehrheitsbeschluss für die Entscheidung über den Beitritt eines weiteren Gesellschafters" ausreicht. Will D der X-GbR beitreten genügt es, wenn nur B und C dafür stimmen.
Dem beitretenden Gesellschafter wächst mit seinem Beitritt automatisch ein Anteil am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft an. Er ist nun ebenfalls am Gesellschaftsvermögen beteiligt.