8. Kapitel: Was ist eine GmbH & Co KG?
Es gibt derzeit ca. 170.000 GmbH & Co KG in Deutschland; die Tendenz ist steigend. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Rechtsform, sondern nur um eine Verknüpfung von GmbH und Kommanditgesellschaft durch geschickte Vertragsgestaltung:
Bei der GmbH&Co KG ist i.d.R. einziger Komplementär eine GmbH (§ 161 Abs. 2 HGB iVm § 128 S. 1 HGB), die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 3 GmbHG) haftet.
Neben der GmbH&Co KG ist natürlich auch eine AG&Co KG denkbar, aber praktisch bei weitem nicht so häufig. Neuerdings erfreut sich allerdings die "UG (haftungsbeschränkt) & Co KG" wachsender Beliebtheit. Solche "Kapitalgesellschaften & Co KG" sind im Gesetz an zahlreichen Stellen mittelbar erwähnt; die jeweiligen Sonderregelungen in der InsO und im HGB sollen dabei den Gläubigerschutz gewährleisten.
Die GmbH&Co KG ist vor allem bei Publikumsgesellschaften verbreitet und dient dort ähnlich wie die Aktiengesellschaft als Kapitalsammelbecken. Allerdings sieht das Gesetz anders als für die AG ausdrücklich keine Regelungen zum Schutz der Kommanditisten als Anleger vor. Tatsächlich haben die Kommanditisten ohne besondere vertragliche Regelung keinen direkten Einfluss.
Daneben existieren Einpersonen-GmbH&Co-KG, bei der eine Person gleichzeitig einziger Kommanditist der KG und einziger Gesellschafter der GmbH ist. Anlass hierfür ist vor allem die Vermeidung von Körperschaftssteuer in der GmbH.