E. Wel­che Rechte und Pf­lich­ten ha­ben GmbH-Ge­sell­schaf­ter?

I. Wie wech­seln GmbH-Ge­sell­schaf­ter?

Die GmbH ist als Kör­per­schaft un­ab­hän­gig vom Be­stand ih­rer Mit­glie­der. Da­her ist ein Ge­sell­schaf­ter­wech­sel grds. leicht mög­lich.

Zu un­ter­schei­den sind hier­bei fol­gende Fäl­le:

  • Im Rah­men ei­ner ef­fek­ti­ven Ka­pi­tal­er­hö­hung kön­nen neue Ge­sell­schaf­ter zu­sätz­lich zu den Be­ste­hen­den in die GmbH ein­tre­ten.

  • Da­ne­ben kann ein Ge­schäfts­an­teil von ei­ner Per­son auf eine an­dere über­ge­hen. Dies kann so­wohl durch Ver­trag als auch durch Erb­fall ge­sche­hen.

  • Schließ­lich kann ein Ge­sell­schaf­ter auch seine Mit­glied­schaft auf ver­schie­dene Ar­ten ver­lie­ren.

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