III. Welche Pflichten haben die GmbH-Gesellschafter?
2. Welche Auswirkungen hat die Treuepflicht auf das Stimmrecht?
Der Gesellschafter muss bei seinem Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung auch die Treuepflicht beachten.
Wenn ein Minderheitsgesellschafter oder eine Minderheitsgruppe über eine Sperrminorität (es genügen bereits 25% bei Grundsatzentscheidungen) verfügt, kann diese die Mehrheit an ihren Entscheidungen hindern.
In diesen Fällen kann sich aus der Treuepflicht die Pflicht ergeben, durch eine positive Stimmabgabe am Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses mitzuwirken (Stimmpflicht). Diese besteht wie im Personengesellschaftsrecht unter zwei Bedingungen:
Die Zustimmung ist mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis dringend geboten.
Die Zustimmung ist dem widersprechenden Gesellschafter - auch unter Berücksichtigung eigener schutzwürdiger Belange - zumutbar.
Denkbar sind z.B. die Abberufung eines Geschäftsführers oder der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund. Daneben kommen auch Maßnahmen zur Umstellung des Stammkapitals auf den Euro in Betracht.