E. Welche Rechte und Pflichten haben GmbH-Gesellschafter?
II. Welche Rechte haben die GmbH-Gesellschafter?
Die Rechte der Gesellschafter lassen sich unterteilen in Verwaltungs- und Vermögensrechte.
Daneben haben die Gesellschafter einen Anspruch gegen die GmbH und die Mitgesellschafter auf Wahrung der durch die Treuepflicht gebotenen Rücksichtnahme und auf Wahrung des Gleichbehandlungsgebots.
Bei Verstößen stehen ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Ersatzansprüche gegen die Gesellschaft dürfen nur ausnahmsweise zugelassen werden, da sonst das Gesellschaftsvermögen unter Umgehung von § 31 GmbHG an die Gesellschafter ausgeschüttet würde.
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