E. Welche Rechte und Pflichten haben GmbH-Gesellschafter?
III. Welche Pflichten haben die GmbH-Gesellschafter?
Die Gesellschafter der GmbH treffen verschiedene Pflichten:
Hauptleistungspflicht der Gesellschafter ist es, ihre Stammeinlage zu leisten (§ 14 GmbHG, § 19 Abs. 1 GmbHG). Die Frage, wie die Einlage zu leisten ist, wird unter dem Schlagwort "Kapitalaufbringung" diskutiert.
Daneben können die Gesellschafter auch Nebenleistungspflichten treffen, die in dem Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden müssen, § 3 Abs. 2 GmbHG. Dies sind insbesondere ein Wettbewerbsverbot und eine eventuell durch die Satzung bestimmte Nachschusspflicht (vgl. §§ 26 ff. GmbHG). Auch hier ist nochmal auf die Abgrenzung zu bloßen schuldrechtlichen Vereinbarungen hinzuweisen.
Viel diskutiert wird die Treuepflicht der Gesellschafter. Je personalistischer die Gesellschaft ausgestaltet wird, desto intensiver wird die Treuepflicht.
Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter werden grundsätzlich von den Geschäftsführern geltend gemacht. Daneben besteht die Möglichkeit einer Gesellschafterklage im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft (actio pro socio).