1. Wie läuft eine Kapitalerhöhung in der GmbH ab?
b. Was gilt bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln?
Bei der nominellen Kapitalerhöhung wird die Kapitalziffer entsprechend dem schon in der Gesellschaft vorhandenen Vermögen nach oben angepasst. Dies geschieht durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital (§ 57c Abs. 1 GmbHG).
Erforderlich sind drei Beschlüsse der Gesellschafterversammlung:
- Zunächst muss der testierte Jahresabschluss für das letzte und abgeschlossene Geschäftsjahr von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden.
- Sodann muss die Gewinnverteilung beschlossen werden, und zwar sowohl bei einem Jahres- als auch bei einem Zwischenabschluss.
- Schließlich muss - satzungsändernd - die Erhöhung des Stammkapitals beschlossen werden.
Die Beschlüsse können auch nacheinander in derselben Gesellschafterversammlung gefasst werden.
Beachte: Im Unterschied zu §§ 55, 55a GmbHG fließt hier kein Geld, sondern Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt.
Das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren ist ein Verfahren, bei dem die Gewinne der Kapitalgesellschaft zunächst an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Anschließend werden die ausgeschütteten Gewinne der Kapitalgesellschaft wieder zur Verfügung gestellt. Das Verfahren basiert darauf, dass von einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttete Gewinne steuerlich niedriger belastet werden als einbehaltene (thesaurierte) Gewinne.