F. Wodurch wird das Stammkapital der GmbH geschützt?
II. Was bedeutet der "Grundsatz der Kapitalerhaltung"?
Wenn das Stammkapital einmal real aufgebracht ist, gibt es gleichwohl keinen Schutz vor Verlust durch schlechte Geschäfte.
Naiv könnte man vermuten, dass der Grundsatz der Kapitalerhaltung garantiert, dass einmal aufgebrachtes Kapital für alle Zeiten im Gesellschaftsvermögen verbleibt (sozusagen als "Notgroschen"). Das ist jedoch nicht der Fall.
Vielmehr schützt der Grundsatz der Kapitalerhaltung nur vor dem Entstehen einer Unterbilanz durch Zurückfließen von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Vor anderen Vermögensverlusten besteht kein Schutz. Sehr anschaulich macht dies das Bild einer Staumauer:
| Solange der Wasserspiegel (= Vermögen der Gesellschaft) unter der Höhe des Dammes (=Stammkapital) bleibt, kann nichts an die Gesellschafter abfließen. | |
| Wenn der Wasserspiegel (= Vermögen) hingegen über die Höhe des Dammes (= Stammkapital) steigt, kann der Überschuss an die Gesellschafter ausgegeben werden. | |
| Gehen die Geschäfte schlecht, kann der Wasserspiegel (ohne Zutun der Gesellschafter) sinken. Die Staumauer bietet in diesem Fall keinen Schutz. Es besteht daher keine Pflicht, den See wieder aufzufüllen. |
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