G. Wer haftet für Schulden der GmbH?
I. Wie haften die GmbH-Gesellschafter?
Als juristische Person haftet die GmbH mit ihrem eigenen Vermögen. Gerade bei größeren Forderungen kann dieses Vermögen den Gläubigern jedoch unzureichend erscheinen. In diesem Fall wollen sie auf das Vermögen der Gesellschafter zurückgreifen.
In der Vorgründungsgesellschaft haften die Gesellschafter unmittelbar nach außen; in der Vorgesellschaft besteht hingegen nur eine Innenhaftung. Daneben finden sich weitere Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit der Gründung.
Bei der eingetragenen GmbH kann sich eine Haftung aus Vertrag ergeben.
Daneben kommen auch deliktische Ansprüche in Betracht.
Schließlich ist ein genereller Zugriff auf das Vermögen der Gesellschafter in den Fallgruppen der Durchgriffshaftung möglich.
Neben einer Haftung der Gesellschafter, kommen möglicherweise auch Ansprüche gegen die Geschäftsführer in Betracht.