D. Wie ist eine GmbH struk­tu­riert ("Or­ga­ni­sa­ti­ons­ver­fas­sung")?

I. Was ist die Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung?

Die Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung ist nach der Aus­ge­stal­tung des Ge­set­zes das oberste Or­gan der GmbH. An­ders als die Haupt­ver­samm­lung der Ak­ti­en­ge­sell­schaft, hat die Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung einen er­heb­li­chen, un­mit­tel­ba­ren Ein­fluss auf die Tä­tig­keit der Ge­sell­schaft.

Auch eine Ein­per­so­nen­ge­sell­schaft be­sitzt eine "Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung". Diese be­steht dann je­doch nur aus dem ein­zel­nen Ge­sell­schaf­ter. Des­sen Be­schlüsse müs­sen aus Grün­den der Be­weis­si­che­rung auf­ge­zeich­net und un­ter­zeich­net wer­den, § 48 Abs. 3 Gm­bHG.

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