D. Wie ist eine GmbH strukturiert ("Organisationsverfassung")?
I. Was ist die Gesellschafterversammlung?
Die Gesellschafterversammlung ist nach der Ausgestaltung des Gesetzes das oberste Organ der GmbH. Anders als die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, hat die Gesellschafterversammlung einen erheblichen, unmittelbaren Einfluss auf die Tätigkeit der Gesellschaft.
Auch eine Einpersonengesellschaft besitzt eine "Gesellschafterversammlung". Diese besteht dann jedoch nur aus dem einzelnen Gesellschafter. Dessen Beschlüsse müssen aus Gründen der Beweissicherung aufgezeichnet und unterzeichnet werden, § 48 Abs. 3 GmbHG.
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