7. Kapitel: Was muss man zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) wissen?
E. Welche Rechte und Pflichten haben GmbH-Gesellschafter?
Das Gesetz stellt an die Person der Gesellschafter nur geringe Anforderungen.
Grundsätzlich kann sich daher jeder bereits bei der Gründung durch Übernahme einer Stammeinlage an einer GmbH beteiligen.
Darüber hinaus kann man über diese Anteile auch vielseitig verfügen. Ein Verlust gegen den Willen des Gesellschafters ist hingegen nur ausnahmsweise möglich.
Zu beachten ist jedoch, dass den Gesellschafter neben seinen weitreichenden Vermögens- und Verwaltungsrechten auch gewisse Pflichten treffen. Zu denken ist hier insbesondere an die Treuepflichten in personalistisch ausgestalteten Gesellschaften.
Die Summe der Rechte und Pflichten des einzelnen Gesellschafters in der GmbH können als "Geschäftsanteil" zusammengefasst werden (z.B. in §§ 3 Abs. 1 Nr. 4, 5 Abs. 2 und Abs. 3, 8 Abs. 2, 14 ff. GmbHG).