III. Wie er­fol­gen Ka­pi­ta­l­än­de­run­gen bei der GmbH?

1. Wie läuft eine Ka­pi­tal­er­hö­hung in der GmbH ab?

Es sind zwei Ar­ten der Ka­pi­tal­er­hö­hung zu un­ter­schei­den:

Die Ver­bin­dung bei­der Ar­ten der Ka­pi­tal­er­hö­hung in ei­nem ein­heit­li­chen Vor­gang ist un­zu­läs­sig, da bei ei­ner Ka­pi­tal­er­hö­hung aus Ge­sell­schafts­mit­teln je­dem Ge­sell­schaf­ter die neuen An­teils­rechte be­reits kraft Ge­set­zes zu­fal­len, wäh­rend bei der ef­fek­ti­ven Ka­pi­tal­er­hö­hung die Ge­sell­schaf­ter die Ein­lagen aus­drück­lich über­neh­men müs­sen (und ent­spre­chende Zah­lun­gen leis­ten müs­sen).

Eine Kom­bi­na­tion ist je­doch mög­lich, in­dem zwei Ka­pi­tal­er­hö­hun­gen ge­trennt von­ein­an­der be­schlos­sen und in der ent­spre­chen­den Rei­hen­folge ge­trennt im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Dann gel­ten für jede Ka­pi­tal­er­hö­hung die je­weils ei­ge­nen Re­geln.

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