1. Wie läuft eine Kapitalerhöhung in der GmbH ab?
a. Wie erfolgt eine effektive Kapitalerhöhung?
Bei der effektiven Kapitalerhöhung nach § 55 GmbHG wird der Gesellschaft neues Kapital zugeführt. Die Kapitalerhöhung verläuft in mehreren Schritten:
Eine effektive Kapitalerhöhung kann trotz Insolvenz der Gesellschaft erfolgen. Eine formgerecht beschlossene und zum Handelsregister angemeldete Kapitalerhöhung wird nicht ohne Weiteres durch die nachfolgende Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam. Soweit sie bereits vor Insolvenzeröffnung beschlossen wurde, haben die Übernehmer das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unter Rückforderung ihrer Leistung als Insolvenzforderung. Die Gesellschafter können die Geschäftsführer anweisen, die Anmeldung zurückzunehmen. Auch danach bleibt ihnen bis zur Eintragung die Möglichkeit, den Kapitalerhöhungsbeschluss aufzuheben.
Der Insolvenzverwalter ist nicht zur Anmeldung einer zuvor beschlossenen Kapitalerhöhung berechtigt. Dies bleibt Aufgabe der Geschäftsführer.