II. Was muss man über die Geschäftsführer wissen?
3. Welche Aufgaben und Pflichten hat der GmbH-Geschäftsführer?
Im Wesentlichen lassen sich drei Aufgaben der GmbH-Geschäftsführung ausmachen:
Hauptaufgabe der GmbH-Geschäftsführer ist die (gerichtliche und außergerichtliche) Vertretung der Gesellschaft, § 35 Abs. 1 GmbHG. Insoweit sind nach § 37 Abs. 2 S. 1 GmbHG keine Beschränkungen mit Außenwirkung möglich.
Daneben obliegt ihnen (wie bereits aus der Bezeichnung deutlich wird) die Geschäftsführung, die durch den Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung eingeschränkt werden kann (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Hier wird die Weisungsgebundenheit der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschafterversammlung deutlich. Die ebenfalls hier einzuordnenden Pflichten zur Risikoüberwachung sind - anders als für die AG (§ 91 Abs. 2 AktG) - im Gesetz nicht ausdrücklich genannt.
Schließlich treffen auch die GmbH-Geschäftsführer Treuepflichten. Diese äußern sich u.a. in einem Wettbewerbsverbot und der Pflicht, die Gesellschafter auch ohne Aufforderung über wichtige Ereignisse zu informieren.