F. Wodurch wird das Stammkapital der GmbH geschützt?
III. Wie erfolgen Kapitaländerungen bei der GmbH?
Das ursprünglich im Gesellschaftsvertrag angegebene Stammkapital der Gesellschaft kann sich im Laufe der Zeit ändern. Zu unterscheiden sind verschiedene Verfahren:
Dabei handelt es sich um einen Spezialfall der Satzungsänderung, der in den §§ 55 ff. GmbHG geregelt ist. Sämtliche Erfordernisse der §§ 53, 54 GmbHG müssen erfüllt sein; die Eintragung ins Handelsregister wirkt konstitutiv, § 54 Abs. 3 GmbHG. Das Stammkapital kann sowohl nach oben (Kapitalerhöhung) als auch nach unten (Kapitalherabsetzung) geändert werden. Soweit dabei die Gesellschaft wirklich Geld an die Gesellschafter auszahlt, bzw. von Dritten oder Gesellschaftern erhält, spricht man von einer "effektiven" Kapitalerhöhung/-herabsetzung. Im Übrigen handelt es sich um eine "nominelle" Kapitalmaßnahme.
Änderungen im Bestand des Fremdkapitals sind hingegen kein gesellschaftsrechtliches Problem, diesbezüglich gelten die allgemeinen Regeln.