C. Was kann, soll und muss die Satzung der GmbH regeln?
I. Was fällt unter den notwendigen Satzungsinhalt?
Der notarielle GmbH-Gesellschaftsvertrag muss gem. § 3 Abs. 1 GmbHG mindestens enthalten:
Wenn eine dieser Regelungen fehlt, darf das Registergericht die Gesellschaft nicht eintragen.
Fehlt die Bestimmung über die Höhe des Stammkapitals oder den Unternehmensgegenstand (bzw. ist diese nichtig), so können die Gesellschafter, die Geschäftsführer und Mitglieder eines evtl. eingerichteten Aufsichtsrats Nichtigkeitsklage gem. § 75 GmbHG erheben. Klageantrag ist hierbei die Feststellung, dass die Gesellschaft nichtig ist.
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