I. Wie läuft eine GmbH-Neu­grün­dung ab?

6. Was bein­hal­tet die Ein­tra­gung und Be­kannt­ma­chung?

Nach der Prü­fung wird die GmbH in das Han­dels­re­gis­ter (Ab­tei­lung B) ein­ge­tra­gen. Die Ein­tra­gung ist dann un­ver­züg­lich be­kannt zu ma­chen (§ 10 HGB) und den An­mel­den­den mit­zu­tei­len (§ 383 Abs. 1 FamFG).

Ein­tra­gung (§ 43 HRV)

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