I. Wie läuft eine GmbH-Neugründung ab?
3. Wie erfolgt die Erbringung der Einlagen?
Als "Kapitalgesellschaft" benötigt die GmbH zum Zeitpunkt ihrer Eintragung ein vorher festgelegtes eigenes Vermögen, welches dem besonderen Schutz des § 30 GmbHG (grundsätzliches Rückzahlungsverbot zum Schutze des Stammkapitals) unterfällt. Denn mit Rücksicht darauf, dass den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen als Haftungsgrundlage zur Verfügung steht (§ 13 Abs. 2 GmbHG), bedarf es besonderer Vorkehrungen, damit das vorgesehene und im Handelsregister eingetragene Stammkapital den Gläubigern auch tatsächlich als Haftungsmasse zur Verfügung steht.
Dieses sog. "Stammkapital" zerfällt wiederum in Teile, die von den Gründern aufgebracht werden müssen, die sog. "Geschäftsanteile", nach denen sich unter anderem die Stimmrechte aber auch die Gewinnanteile bemessen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 90.000 EUR. Hiervon übernehmen Herr A einen Geschäftsanteil von 60.000 EUR und Herr B einen Geschäftsanteil von 30.000 EUR.
Bilanziell gesehen ist das Stammkapital auf der Passivseite auszuweisen.
Zu beachten ist weiterhin, dass das Stammkapital vom Eigenkapital der Gesellschaft zu unterscheiden ist. Das Eigenkapital umfasst die Mittel, die der Gesellschaft tatsächlich ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung stehen.