I. Wie läuft eine GmbH-Neugründung ab?
4. Was muss man bei Anmeldung der Gesellschaft beachten?
Alle Geschäftsführer (auch "stellvertretende Geschäftsführer"; nicht die Gesellschafter) melden die Gesellschaft beim Registergericht an (§ 7 Abs. 1 GmbHG, § 78 GmbHG). Diese Pflicht zur ordnungsgemäßen Anmeldung kann von jedem Gesellschafter eingeklagt werden und u.U. zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der Anmeldung der GmbH sind beizufügen (§ 8 GmbHG):
Die Anmeldung und die Anlagen verbleiben bei den Registerakten und sind (gegen Gebühr) über das Handels- bzw. Unternehmensregister einsehbar (§ 9 Abs. 1 HGB, § 8b Abs. 2 Nr. 1 HGB).
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