II. Welche Phasen durchläuft eine GmbH-Gründung?
1. Was ist eine Vorgründungsgesellschaft?
Sobald sich die Gründer formgerecht mit Rechtsbindungswillen dazu verabredet haben, eine GmbH zu gründen, entsteht die so genannte Vorgründungsgesellschaft (auch Vorvertragsgesellschaft).
Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, im Zweifel um eine GbR (i.S.d. §§ 705 ff. BGB). Solange die Gesellschaft nicht gegenüber Dritten auftritt, handelt es sich um eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (keine stille Gesellschaft, da es nicht um die Beteiligung an einem fremden Handelsgewerbe geht). Möglich ist aber auch, dass schon vor dem notariellen Vertragsschluss Geschäfte geführt werden (z.B. Werbematerialien bestellt werden). In diesem Fall handelt es sich um eine Außen-GbR bzw., bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 105 HGB, um eine OHG.
Die "Vorgründungsgesellschaft" ist als vor der Gründung bestehende (Personen-)Gesellschaft völlig unabhängig vom (späteren) Gründungsvorgang und der endgültig entstehenden GmbH. Zur Übertragung von Verpflichtungen und Forderungen auf die Vor-GmbH sind daher Einzelübertragung und Schuldübernahme erforderlich.
Soweit es nur einen Gründer gibt (also eine Einpersonen-GmbH entstehen soll), gibt es keine Vorgründungsgesellschaft, da für eine Personengesellschaft mindestens 2 Personen erforderlich sind.