2. Was ist die Vorgesellschaft?
c. Wer haftet in der Vorgesellschaft?
Bereits in der Phase der Vorgesellschaft können Verbindlichkeiten entstehen. Für diese kommt eine Haftung von drei Rechtsträgern in Betracht:
Nicht behandelt wird eine evtl. vertraglich übernommene zusätzliche Haftung der Gesellschafter bzw. der Geschäftsführer. Diese folgt den allgemeinen Grundsätzen des BGB und ist vom Bestand der Vorgesellschaft unabhängig.
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