2. Was ist die Vor­ge­sell­schaft?

c. Wer haf­tet in der Vor­ge­sell­schaft?

Be­reits in der Phase der Vor­ge­sell­schaft kön­nen Ver­bind­lich­kei­ten ent­ste­hen. Für diese kommt eine Haf­tung von drei Rechts­trä­gern in Be­tracht:

Nicht be­han­delt wird eine evtl. ver­trag­lich über­nom­mene zu­sätz­li­che Haf­tung der Ge­sell­schaf­ter bzw. der Ge­schäfts­füh­rer. Diese folgt den all­ge­mei­nen Grund­sät­zen des BGB und ist vom Be­stand der Vor­ge­sell­schaft un­ab­hän­gig.

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