B. Wie entsteht eine GmbH?
II. Welche Phasen durchläuft eine GmbH-Gründung?
Bereits bevor die GmbH durch die Eintragung gem. § 11 Abs. 1 GmbHG als rechtsfähige juristische Person besteht, können Geschäfte durchgeführt werden. Je nach Fortschritt des Gründungsvorgangs unterscheidet man zwischen "Vorgründungsgesellschaft", "Vorgesellschaft" und der endgültigen "Gesellschaft" (i.S.d. § 11 Abs. 1 GmbHG):
Besonders interessant ist dabei die Frage, was mit den Forderungen und Verbindlichkeiten geschieht, die in diesen Vorphasen entstehen, und wie es mit der Haftung der Handelnden und der Gesellschafter aussieht.
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