(2) Was ist die "Un­ter­bi­lanz­haf­tung nach Ein­tra­gung"?

(b) Wel­chen Um­fang hat die Un­ter­bi­lanz­haf­tung?

In der "Vor­be­las­tungs­bi­lanz" wird die Un­ter­bi­lanz als Dif­fe­renz zwi­schen Ak­tiv­ver­mö­gen der Ge­sell­schaft und Pas­siva er­mit­telt:

Die Haf­tung greift ein, wenn der Punkt "Un­ter­bi­lanz" auf der lin­ken Seite einen po­si­ti­ven Wert an­nimmt, das Ver­mö­gen also nicht die Summe aus Stamm­ka­pi­tal und Ver­bind­lich­kei­ten ab­deckt. Ein­zu­zah­len ist der Be­trag, der diese Dif­fe­renz aus­gleicht. In die Bilanz darf auch der Ge­schäfts­wert ei­ner Vor-GmbH ein­ge­stellt wer­den, die als Un­ter­neh­men über die ein­zel­nen Ver­mö­gens­werte hin­aus einen ei­ge­nen Ver­mö­gens­wert dar­stellt. Es ist die Er­trags­wert­me­thode an­zu­wen­den. Nach an­de­rer An­sicht soll zu­nächst eine Ein­zel­be­wer­tung statt­fin­den (je nach Pro­gnose zu Fort­füh­rungs- oder Li­qui­da­tionswer­ten) und erst da­nach die ei­gent­li­che Un­ter­neh­mens­be­wer­tung er­fol­gen. Das be­triebs­not­wen­dige Ver­mö­gen wird mit dem Er­trags­wert, das nicht be­triebs­not­wen­dige Ver­mö­gen mit dem Li­qui­da­tionswert be­wer­tet.

Bei­spie­le:

1. Bei ei­nem Stamm­ka­pi­tal von 25.000 EUR be­läuft sich das Ver­mö­gen im Zeit­punkt der Han­dels­re­gis­te­r­ein­tra­gung auf­grund um­fang­rei­cher (doch am Markt nicht ab­setz­ba­rer, da­her wert­lo­ser) Ein­käufe sei­tens der Vor-GmbH nur noch auf 10.000 EUR. Es be­steht eine Un­ter­bi­lanz­haf­tung in Höhe von 15.000 EUR.

2. Das Stamm­ka­pi­tal be­trägt 25.000 EUR. Die Ge­sell­schaft hat im Zeit­punkt der Ein­tra­gung be­reits Bank­schul­den in Höhe von 10.000 EUR, doch keine Ver­mö­gens­werte ge­bil­det. Die Un­ter­bi­lanz­haf­tung be­läuft sich hier auf 35.000 EUR.

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