7. Kapitel: Was muss man zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) wissen?
B. Wie entsteht eine GmbH?
Eine neue GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) kann auf zwei Wegen entstehen:
- Einerseits kann die GmbH "aus dem Nichts" gegründet werden (Neugründung). Bestehende Unternehmen können als Sacheinlage eingebracht werden. Diese Form der Entstehung bezeichnet man auch als "Normalfall" der Entstehung der GmbH.
Andererseits kann ein Unternehmen in eine GmbH umgewandelt werden (insb. Formwechsel). Es geht dann per Universalsukzession in der neuen Rechtsform auf.
Um diese Verfahren zu vermeiden, kann eine bestehende GmbH erworben werden:
Beim "Mantelkauf" werden alle Anteile einer nicht mehr aktiven GmbH ("Mantel") übernommen, die Satzung (insb. Firma und Unternehmensgegenstand) geändert und dann u.U. das Kapital wieder aufgefüllt.
Bei der "Vorratsgründung" werden alle Anteile einer (etwa von einer Anwaltskanzlei) wirksam gegründeten, "unbenutzten" Gesellschaft übernommen und die Satzung angepasst (insb. Firma und Unternehmensgegenstand).