7. Kapitel: Was muss man zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) wissen?
C. Was kann, soll und muss die Satzung der GmbH regeln?
Im Grunde besteht der Gesellschaftsvertrag, bei dem es sich um einen Organisationsvertrag handelt, der GmbH aus zwei Teilen (Doppelnatur):
1. Die Einigung der Gründer über die Errichtung der GmbH
2. Die Satzung der GmbH, die die Organisation und mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum GmbH und untereinander regelt.
Der notwendige Inhalt des (notariellen, § 2 GmbHG!) Gesellschaftsvertrages ergibt sich im Wesentlichen aus § 3 GmbHG und soll auf den folgenden Seiten näher erläutert werden.
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