7. Kapitel: Was muss man zu GmbH und UG (haftungsbeschränkt) wissen?
A. Was sind "GmbH" und "UG (haftungsbeschränkt)"?
Die Rechtsform der GmbH ermöglicht es, mit überschaubarem Kapitaleinsatz die Haftung für in einem Unternehmen begründete Verbindlichkeiten auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Anders als in OHG oder KG, haftet also kein Gesellschafter persönlich. Als Ausgleich dafür sind jedoch Gläubigerschutzvorschriften, insbesondere Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, zu beachten. Darüber hinaus liegt ein Vorteil der GmbH aus Sicht der Gründer darin, dass die Gesellschafterversammlung eine ungleich stärkere Stellung besitzt als die Hauptversammlung in der AG. Im Vergleich zur AG ist die GmbH mit einem Mindestkapital von 25.000 € auch kostengünstiger. Auch die Möglichkeit der Fremdorganschaft bietet einige Vorteile. Die GmbH ist zahlenmäßig die erfolgreichste Rechtsform. Zum Jahresbeginn 2021 waren 1.212.913 GmbH (+163.507 UG haftungsbeschränkt) in deutschen Handelsregistern eingetragen. Rechtsgrundlage ist das GmbHG von 1892, welches durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) 2008 grundlegend reformiert wurde.
Das MoMiG verfolgt im Wesentlichen zwei Regelungsziele: Zum einen die Erhöhung der Attraktivität der GmbH, zum anderen die Bekämpfung von Missbräuchen. Zu den Änderungen, die das MoMiG herbeigeführt hat, gehören z.B. die Erleichterung der Einmann-Gründung, die Lockerung der Kapitalbindung, die Zulassung verdeckter Sacheinlagen usw.
Seit November 2008 gibt es neben der GmbH auch die so genannte "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", § 5a GmbHG. Dies ist eine "Einstiegsvariante" zur GmbH ohne Mindeststammkapital (jeder Gesellschafter muss nur 1 € zahlen). Dafür muss ein Viertel des Jahresgewinns zurückgestellt werden, darf also nicht den Gesellschaftern ausgezahlt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine "Mini-GmbH", die allerdings besonderen Gläubigerschutzvorschriften unterworfen ist.