a. Wie erfolgt eine effektive Kapitalerhöhung?
gg. Was versteht man unter dem "Schütt-aus-Hol-zurück"-Verfahren?
Mit dem "Schütt-aus-Hol-zurück"-Verfahren soll eine aus steuerlichen Gründen vorteilhaftere effektive Kapitalerhöhung statt einer nominellen Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab:
- Zunächst werden der Jahresüberschuss festgestellt und eine effektive Kapitalerhöhung beschlossen, die durch die ausgezahlten Gewinnanteile finanziert werden soll.
- Dann wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgezahlt, der sofort an die Gesellschaft zur Deckung der Einlagepflicht zurückfließt bzw. verrechnet wird.
Wird das "Schütt-aus-Hol-zurück"-Verfahren dem Registergericht offengelegt, gelten die Voraussetzungen der Eintragung einer nominellen Kapitalerhöhung; es handelt sich nicht mehr um eine verdeckte Sacheinlage.
- Das Registergericht prüft anhand einer vorzulegenden testierten Bilanz, ob ein Bilanzgewinn vorhanden ist (§ 57i Abs. 1 S. 1 GmbHG).
- Die Geschäftsführer versichern, dass keine hindernde Vermögensminderung eingetreten ist (§ 57i Abs. 1 S. 2 GmbHG) und die Leistung endgültig zur freien Verfügung steht.
- Bei der Eintragung ist (entsprechend § 57i Abs. 4 GmbHG) anzugeben, dass es sich um ein Schütt-aus-Verfahren handelt.
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