5. Kapitel: Welche Besonderheiten hat eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)?
C. Wie ist die OHG organisiert?
Wie bei der GbR ist zu unterscheiden zwischen
der Vertretung (rechtliches Können im Außenverhältnis),
der Geschäftsführungsbefugnis (rechtliches Dürfen im Innenverhältnis),
und der internen Beschlussfassung.

Die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretungsmacht können auseinander fallen und sind deutlich voneinander zu unterscheiden: Überschreitet der Geschäftsführer seine Vertretungsmacht, ist das Geschäft unwirksam (§ 177 BGB), überschreitet er nur seine Geschäftsführungsbefugnis, begeht er eine Pflichtverletzung und schuldet Schadensersatz!
Sie haben diese Seite besucht (zuletzt ).