5. Kapitel: Welche Besonderheiten hat eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)?
A. Welche Grundlagen hat die OHG?
Die OHG wird durch die in § 105 HGB genannten Merkmale von anderen Rechtsformen abgegrenzt:

Auch für die OHG gilt gem. § 105 Abs. 3HGB weitgehend das Recht der BGB-Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB). Jedoch trifft das HGB an einigen Stellen abweichende Regelungen, um den besonderen Bedürfnissen des geschäftlichen Verkehrs gerecht zu werden.

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