A. 1. Abschnitt: Die Partnerschaftsgesellschaft
VI. Zusammenfassung des 6. Kapitels - Partnerschaft
Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft für freie Berufe. Sie ist keine Handelsgesellschaft.
Gesellschafter können nur Freiberufler sein. Das Standes-/Berufsrecht kann evtl. weitere Einschränkungen treffen.
Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung in das Partnerschaftsregister. Vorher handelt es sich um eine GbR.
Für Geschäftsführung und Vertretung gilt weitgehend das OHG-Recht.
Die Partnerschaft erlaubt eine Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler.
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