A. 1. Abschnitt: Die Partnerschaftsgesellschaft
I. Wie ist die Partnerschaftsgesellschaft entstanden?
Die Partnerschaftsgesellschaft wurde durch das Gesetz über die Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) geschaffen, das am 1.7.1995 in Kraft trat.
Vorher war es für die meisten Freiberufler (§ 1 Abs. 2 PartGG) aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich, eine andere Rechtsform als die BGB-Gesellschaft zu wählen. Inzwischen ist aber insb. auch die Rechtsform der "Anwalts-GmbH" anerkannt.
Die Partnerschaft hat eine zunehmende praktische Bedeutung (über 1000 Gesellschaften).
Unterschiede zur GbR bestehen insbesondere bzgl. der rechtlichen Selbständigkeit (die das PartGG ausdrücklich bestimmt), beim Gesellschafterwechsel (der bei der PartG grds. keine Auswirkungen auf den Bestand der Gesellschaft hat) und bei den Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung (§ 8 Abs. 2, Abs. 3 PartGG).
Noch zeigen muss sich, inwieweit die Partnerschaft gegenüber der Freiberufler-GmbH eine attraktive Rechtsform darstellt. Vorteile hat die Partnerschaftsgesellschaft im Bereich des Jahresabschlusses, der fehlenden Pflicht zur Aufbringung eines Mindestkapitals. Keine echten Unterschiede gibt es jedoch bzgl. der Haftungsbeschränkung (vgl. § 51a BRAO). Andererseits bestehen evtl. steuerliche Vorteile.