A. 1. Abschnitt: Die Partnerschaftsgesellschaft
II. Wie wird eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet?
Die Gesellschaft entsteht durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Partnern (§ 3 Abs. 1 PartGG).
Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten (§ 3 Abs. 2 PartGG):
Name der Partnerschaft, der mindestens den Namen eines Partners, den Zusatz "und Partner" bzw. "Partnerschaft" - der i.ü. nur bei Partnerschaftsgesellschaften geführt werden darf - und die Berufsbezeichnung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten muss (§ 2 Abs. 1 PartGG). Im Übrigen gilt das Firmenrecht des HGB (§ 2 Abs. 2 PartGG).
Sitz der Partnerschaft
Gegenstand der Partnerschaft
die vollständigen Namen und die in der Partnerschaft ausgeübten Berufe nebst dem Wohnort eines jeden Partners
Im Übrigen besteht weitgehend Vertragsfreiheit. Die Partnerschaft als solche entsteht erst mit Eintragung.