4. Kapitel: Was sind Innengesellschaften?
A. Welche Rechtsformen für Innengesellschaften gibt es?
Von einer Innengesellschaft spricht man, wenn nach außen kein gemeinschaftlicher Auftritt (als Gesellschaft) erfolgt, die internen Verhältnisse jedoch gesellschaftlich geregelt sind.
In der Praxis tauchen Innengesellschaften in verschiedenen Formen auf. Nach der Art des Unternehmens, an dem die Beteiligung erfolgt, kann man zwei Formen von Innengesellschaften unterscheiden:

- Die einzige ausdrücklich im Gesetz geregelte Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB).
- Daneben gibt es die BGB-Innengesellschaft, bei der eine Beteiligung an einem Unternehmen erfolgt, das kein Handelsgewerbe ausübt (z.B. Freiberufler). Für diese bietet sich eine Analogie zu den HGB-Vorschriften an.
- Sonstige BGB-Innengesellschaften beurteilen sich "klassisch" nach den Vorschriften des BGB.
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