III. Wie entsteht die stille Gesellschaft?
2. Was gilt bei Fehlern bei der Entstehung?
Finden die Grundsätze zur "fehlerhaften Gesellschaft" auch auf die stille Gesellschaft Anwendung?
Ist der Vertrag einer in Vollzug gesetzten Personengesellschaft aus irgendeinem Grunde unwirksam, so greifen im allgemeinen die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft ein. Überlegen Sie, inwiefern es sinnvoll ist, diese Regelungen auch auf die stille Gesellschaft zu erstrecken. |
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Pro: Auf den ersten Blick erscheint die Anwendung dieser Grundsätze unproblematisch, da es sich auch bei der stillen Gesellschaft um eine Personengesellschaft handelt. Insoweit gibt es nach der Rechtsprechung auch "fehlerhafte stille Gesellschaften". Dies erscheint insoweit dogmatisch konsequent, als dieses Rechtsinstitut somit typisch für alle Gesellschaften, also auch für die stille Gesellschaft ist. Contra: Allerdings sprechen auch gute Gründe gegen die Anwendung. Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind am Bild der mehrgliedrigen Außengesellschaft entwickelt worden. Durch die Behandlung als "fehlerhafte Gesellschaft" sollten ursprünglich Dritte in ihrem Vertrauen auf den Bestand der Gesellschaft geschützt werden. Dies erfolgt tendenziell eher zu Lasten der Gesellschafter. Bei der stillen Gesellschaft sind hingegen keine schutzwürdigen Gläubigerinteressen berührt, da sie nicht nach außen auftritt. Die Einlage des Stillen wird ebenso in das Vermögen des Unternehmers geleistet wie ein Darlehen, nämlich als Fremdkapital. Zumindest für die typische stille Gesellschaft lassen sich daher keine schutzwürdigen Interessen Dritter feststellen. Auch die Gesellschafter haben grds. kein Interesse an der Erhaltung. In vielen Fällen fehlt es an einer erhaltungswürdigen Organisation, so dass ein Bestandsschutz entbehrlich ist. Darüber hinaus ist eine Rückabwicklung häufig problemlos möglich. Anderes ließe sich in Bezug auf eine atypisch stille Gesellschaft annehmen, wenn deren Einlage im Eigenkapital zu buchen ist. Denn dann besteht eine gesellschafterähnliche wirtschaftliche Beteiligung, auf die Gläubiger des Unternehmers hätten vertrauen können (vergrößerte Haftungsmasse). Denn Eigenkapital hat vornehmlich auch eine Haftungsfunktion, so dass eine gute Eigenkapitalausstattung eine höhere Kreditwürdigkeit vermittelt. Daher sollte allenfalls in den Fällen, in denen eine sofortige Rückabwicklung nicht praktikabel ist, auf die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft zurückgegriffen werden. |