E. Wie wähle ich die richtige Rechtsform?
II. Welche unternehmensrechtlichen Aspekte der Rechtsformwahl sind zu berücksichtigen?
Neben den genannten gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten können auch weitere Aspekte eine Rolle bei der Rechtsformwahl spielen:
Nur die Aktiengesellschaft (und die KGaA) kann an der Börse notiert werden (§ 3 Abs. 2 AktG).
Die unternehmerische Mitbestimmung durch Beteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat ist nur in Kapitalgesellschaften (bei der GmbH nur ab einer bestimmten Größe) erforderlich (§ 1 Abs. 1 MitbestG, § 1 Abs. 1 DrittelbG).
Schließlich trifft die Kapitalgesellschaften eine weitgehende Offenlegungspflicht (Publizitätspflicht) bezüglich ihres Jahresabschlusses (§§ 325 ff. HGB i.V.m. § 264 HGB). Auch Personengesellschaften trifft eine solche Pflicht, jedoch nur wenn ihre Bilanzsumme >65 Mio € liegt, ihre Umsatzerlöse 130 Mio € überschreiten oder sie mehr als 5000 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 PublG). Die Anforderungen an den Jahresabschluss sind jedoch deutlich geringer. Darüber hinaus müssen die Abschlüsse von mittleren und großen Kapitalgesellschaften extern geprüft werden (§§ 316 ff. HGB).